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OLG Schleswig, 17.05.1990 - 3 W 23/90 - Hi |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einseitige Bestimmung des Unterhalts ; Fehlerhafte Mitwirkung des anderen Elternteils; Unterhaltsrechtsstreit; Besondere Gründe; Unbestimmter Rechtsbegriff; Gesamtwürdigung aller Umstände; Änderung der Unterhaltsbestimmungen; Unzumutbares Ergebnis; Kind; Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1612
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1612
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 710
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 01.10.2007 - 20 W 141/07
Aktiengesellschaft: Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Anmaßung von …
Hierbei sind die vom Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen bindend, ihre Bewertung im Hinblick auf die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes aber nachprüfbar (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Schleswig NJW-RR 1991, 710;… Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 27 m. w. N.). - OLG Köln, 06.12.1995 - 16 Wx 130/95
Unterhaltsbestimmungen für volljährige türkische Frau
Der unbestimmte Rechtsbegriff ,besondere Gründe" ist unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beistands- und Rücksichtspflichten von Eltern und Kindern gemäß § 1618 a BGB und einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Einschluß der wirtschaftlichen Belange der Eltern auszufüllen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1991, 710).