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   OLG Schleswig, 17.05.1990 - 3 W 23/90 - Hi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4139
OLG Schleswig, 17.05.1990 - 3 W 23/90 - Hi (https://dejure.org/1990,4139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.1990 - 3 W 23/90 - Hi (https://dejure.org/1990,4139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 3 W 23/90 - Hi (https://dejure.org/1990,4139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einseitige Bestimmung des Unterhalts ; Fehlerhafte Mitwirkung des anderen Elternteils; Unterhaltsrechtsstreit; Besondere Gründe; Unbestimmter Rechtsbegriff; Gesamtwürdigung aller Umstände; Änderung der Unterhaltsbestimmungen; Unzumutbares Ergebnis; Kind; Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1612

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 01.10.2007 - 20 W 141/07

    Aktiengesellschaft: Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Anmaßung von

    Hierbei sind die vom Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen bindend, ihre Bewertung im Hinblick auf die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes aber nachprüfbar (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Schleswig NJW-RR 1991, 710; Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • OLG Köln, 06.12.1995 - 16 Wx 130/95

    Unterhaltsbestimmungen für volljährige türkische Frau

    Der unbestimmte Rechtsbegriff ,besondere Gründe" ist unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beistands- und Rücksichtspflichten von Eltern und Kindern gemäß § 1618 a BGB und einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Einschluß der wirtschaftlichen Belange der Eltern auszufüllen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1991, 710).
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